Unsere Mitglieder profitieren von einer Vielzahl an Angeboten und Unterstützungsdiensten:
Wir stehen Ihnen für Beratungen zur Verfügung und können bei Bedarf Unterstützung vor Ort für Ihr Anliegen anbieten.
Wir laden Sie herzlich ein, sich aktiv an unseren Projekten zur Förderung von Integration und Bildungsgerechtigkeit in unserer Gesellschaft zu beteiligen.
Wir vertreten Ihre Interessen auf Landesebene, geben Ihnen eine Stimme in der Politik und stellen Ihnen unsere Plattformen zur Verfügung, um Ihren Verein und Ihr Engagement zu präsentieren.
Wir informieren über Veranstaltungen, Seminare und Fachtagungen, die unseren Mitglieder kostenlos zur Verfügung stehen und dazu dienen, Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten zu erweitern.
Als größte MSO-Dachorganisation in NRW sind wir mit rund 300 Migrant*innenselbstorganisationen aus 50 Herkunftsländern ein starkes landesweites Netzwerk.
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Externe Links werden mit diesem Symbol ↗ gekennzeichnet.
Werden Sie Mitglied, indem Sie den
Aufnahmeantrag>> ausfüllen und unterschrieben an uns zurückschicken, gerne auch per E-Mail. Außerdem benötigen wir eine Kopie des Vereinsregisterauszugs sowie eine Kopie des Freistellungsbescheid Ihres Vereins.
Sollten Sie Fragen zur Mitgliedschaft haben, zögern Sie nicht uns anzurufen unter 0211 – 63 55 32 -60/-64 oder schreiben Sie eine E-Mail an info(at)elternnetzwerk-nrw.de.
Die Mitgliedschaft im Elternnetzwerk NRW ist kostenlos!
Als MSO-Verband möchten wir Sie unterstützen, Sie im Rahmen Ihres Engagements stärken und Sie als Partner begleiten.
Viele Migrant*innenselbstorganisationen stellen sich diese Fragen und benötigen Hilfe im Vereinsalltag sowie bei der Umsetzung von Projekten. Bei jeglichen Fragen rund um Ihren Verein sind Sie herzlich dazu eingeladen, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne, egal ob Sie Mitglied im Elternnetzwerk sind oder nicht. Unsere Beratung steht allen Migrant*innenselbstorganisationen offen!
"Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Personen. Er führt einen einheitlichen Namen, ist auf eine gewisse Dauer angelegt, verfolgt einen gemeinsamen Zweck, ist vom Mitgliederwechsel unabhängig und handelt durch einen Vorstand. Zu unterscheiden sind der rechtsfähige und der nicht rechtsfähige Verein. Der rechtsfähige Verein, dem man am häufigsten begegnet, ist der in das Vereinsregister eingetragene Verein, kurz: "e.V." genannt. Seine Entstehung setzt einen Gründungsakt voraus, der den Beschluss über die Gründung und über die Satzung des Vereins enthält. Soweit er keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt, erlangt er Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das beim Amtsgericht geführte Vereinsregister."
Quelle: NRW-Justizministerium↗
Die rechtliche Grundlage für das Vereinsrecht ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §§ 21-79a BGB.
Als gemeinnütziger MSO-Dachverband berät das Elternnetzwerk nichtwirtschaftliche Vereine, die sogenannten Idealvereine.
Ein Idealverein ist ein Zusammenschluss mehrerer (natürlicher oder juristischer) Personen mit folgenden Merkmalen:
Einen Überblick zum Thema Vereinsrecht gibt die Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement unter https://www.engagiert-in-nrw.de/informationen-zum-vereinsrecht↗
Viele Webseiten informieren darüber, wie die Vereinsgründung abläuft, z.B.
Die Satzung ist die Verfassung des Vereins (§ 25 BGB). Sie ist quasi „das Grundgesetz des Vereins“ und spiegelt die Ziele, den Zweck, die Organisation der Vereinsarbeit und der Gremien etc. wider. Das Vorhandensein einer Satzung ist zwingend notwendig für die Eintragung in das Vereinsregister.
Jede Vereinssatzung sollte folgende Inhalte aufnehmen:
Das NRW-Justizministerium stellt eine Mustersatzung eines gemeinnützigen Vereins↗ zu Verfügung.
Elternnetzwerk NRW - Integration miteinander e.V.
Neustraße 16
40213 Düsseldorf